Praxis für Physiotherapie Schädlich
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Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Beginn der Behandlung. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Patienten pünktlich behandelt werden. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sollten Sie diesen Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen. Für Verspätungen unsererseits möchten wir uns schon an dieser Stelle entschuldigen. Trotz guter Planung kann es bei der Arbeit mit Patienten zu Unvorhersehbaren Verzögerungen kommen. Rücksprachen mit behandelnden Ärzten lassen sich leider nicht immer auf die von uns eingeplanten Zeiten verlegen und können so zu Verzögerungen im Behandlungsablauf führen. Ein gutes Verhältnis der Therapeuten zu den Ärzten sollte auch in Ihrem Interesse sein und wir bitten in diesem Falle um Ihr Verständnis. Unsere Therapeuten sind angehalten die Behandlungszeiten pünktlich einzuhalten und alle Patienten gleich zu behandeln- ob Kasse oder Privatzahler , wir geben immer unser Bestes!

Überprüfung der Verordnung
Der Leistungsempfänger hat selbst zu prüfen, ob die Verordnung folgende Angaben enthält (alle):
-
Diagnose (13)
-
Leitsymptomatik (12)
-
Art (9)
-
Anzahl (8)
-
Frequenz (11)

Behandlungsbeginn
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern den Behandlungsbeginn innerhalb von 10 Tagen, ausgehend von dem Ausstellungsdatum (rot umrandet). Ausnahmen werden durch das Feld: Beginn bis spätestens (5) in der Heilmittelverordnung geregelt. Diese Daten können nur von dem behandelnden Arzt durch seine Unterschrift und mit erneutem Praxisstempel geändert werden. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Leistungen, die von den Kassen nichtr erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.


Behandlungsunterbrechung
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern, dass die Behandlung nicht mehr als 8 Tage unterbrochen wird. Beträgt der Abstand der Behandlungstermine mehr als 8 Tage, so muss dieses von dem behandelnden Arzt durch eine Genehmigung mit Datum, seiner Unterschrift und dem Praxisstempel bestätigt werden. Andernfalls verfällt die Heilmittelverordnung. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Leistungen, die von den Kassen nichtr erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.

Terminabsage
Behandlungstermine müssen mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Eine Behandlung gilt als abgesagt, wenn dieses mit dem behandelnden Therapeuten besprochen wurde, per
e-Mail oder telefonisch unter 0371 3343970, auch als Miteilung auf der Mailbox unter Angabe des Patientennamens, Behandlungsdatum und -Uhrzeit. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Leistungen, die von den Kassen nichtr erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.

Ausgefallene Termine
Ausgefallene Termine, die nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt wurden, stellen wir Ihnen privat in Rechnung.

Verspätungen
Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.

Rechtswirksamkeit dieser AGB´s
Diese AGB´s sind als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.



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Tel: 0371 / 3343970